Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis, außer der Kl. AM und L, gilt eine Probezeit von 2 Jahren. Ist man in der Probezeit auffällig geworden, ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B, wird man von der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger aufgefordert. Die Probezeit verlängert sich dann auf insgesamt vier Jahre!
Das Seminar dauert mindestens 2, maximal 4 Wochen.
Bei Auffälligkeiten wegen Alkohol- oder Drogenkonsum gibt es gesonderte Seminare, die von Verkehrspsychologen geleitet werden. Zu weiteren Fragen und Auskünften steht unser Büro an den Öffnungszeiten zur Verfügung.