Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse B und einem Anhänger bestehen,
mit einer zulässigen Gesamtmasse
des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer
am „Begleiteten Fahren mit 17“, BF 17),
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
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