Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung
von nicht mehr als 35 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht
0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt,
die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
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