Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum
von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht
0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum
von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h und
mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
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