Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen,
sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17", BF 17),
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.